Kompetenz.

Freistieg.Rechtsanwälte bearbeiten ausschließlich außergerichtliche Mandate aus dem Bereich des gewerblichen privaten Baurechts. 

Wir beraten

  • private und öffentliche Auftraggeber
  • Auftragnehmer (z.B. Generalunternehmer, Nachunternehmer)
  • Arbeitsgemeinschaften (z.B. Dach-Arge)
  • Bietergemeinschaften

 insbesondere 

  • bei der Vorbereitung des Bauvorhabens (z.B. durch NDA, Vertragserstellung, Prüfung und Verhandlung)
  • im Rahmen einer baubegleitenden Beratung
  • zu Nachtragsthemen (einschl. Verhandlungen)

bei 

  • nationalen (BGB, VOB/B) und
  • internationalen Bauprojekten (z.B. FIDIC).

Thematisch sind unsere Kernkompetenzen

  • Wohnungsbau
  • gewerblicher Immobilienbau
  • Netzausbau (z.B. Freileitungsbau, Kommunikationstechnik)
  • Anlagenbau (z.B.Unspannwerke, Kraftwerksbau) 
  • Infrastruktur (Schiene und Straße) 
  • Tunnelbau 
  • Brückenbau

Unser Ziel ist ein umfassender Beratungsansatz. Das bedeutet, dass wir aufgrund unserer Erfahrung bei der Beratung unserer Mandanten auch immer angrenzende Bereiche stets im Fokus haben, die erhebliche Auswirkungen Geschäftsbeziehung und Eignung (i.S.d. GWB) haben können, wie z.B. Risiken im Bereich 

  • Mindestlohngesetz und Tariftreue
  • Auftraggeberhaftung nach dem SGB
  • des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
  • Geschäftsgeheimnisgesetz und Geheimhaltung
  • Lieferkettensorgfaltspflichten (LkSG, EU-CSDDD)
  • Datenschutzrecht